Fachmann statt Hausmeister
Was darf Ihr Hausmeister nicht selbst erledigen, sondern ausschließlich ein Fachmann?
Ihr Hausmeisterdienst ist für vielfältige Aufgaben rund um Reinigung, Kleinreparaturen und Instandhaltung im ganzen Haus und Außenbereich zuständig. Trotzdem gibt es Tätigkeiten, die er vielleicht praktisch verrichten könnte, aber ohne offizielle Eintragung oder teils nötige Meisterausbildung kann der Hausmeister sich richtig saftige Strafen einfangen.
Was gehört nicht ohne Weiteres zum Hausmeisterservice?
Von der Montage von Baufertigteilen, wozu zum Beispiel das Einbauen von Hauseingangstüren, Wohnungstüren oder Fenstern gehört, sollte Ihr Hausmeister seine Finger lassen.
Sämtliche Aufgaben, die ein Holz- und Bautenschützer hat, liegen ebenfalls außerhalb der erlaubten Tätigkeitsfelder von Ihrem Hausmeister.
Umfangreiche Bodenverlegerarbeiten, die auch bereits kleinere Reparaturen an den jeweiligen Stellen betreffen können, sind für Ihren Hausmeister auch tabu. Gleiches gilt für Rohrreinigungstätigkeiten, die nicht mehr nur ein verstopftes Abflussrohr am Waschbecken betreffen.
Weitere Tätigkeiten, wie die turnusmäßige Reinigung von Teppichböden oder Schutzarbeiten an Tankanlagen für Heizöl oder Gas sind ebenso nur den dafür ausgebildeten Fachfirmen vorbehalten.
Die Bautrocknung ist ebenfalls Aufgaben der Spezialisten.
Wenn es um das Verfugen von Sichtmauerwerken oder beispielsweise von Steindekoren geht, darf das Ihr Hausmeister ebenso nicht durchführen, wie Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, die nicht nur als kleine Reparatur zu machen sind.
Warum darf Ihr Hausmeister so vieles nicht erledigen?
Die Arbeiten, die sich außerhalb der Hausmeistertätigkeiten bewegen, sind immer an besondere gesetzliche Bedingungen geknüpft. So unterliegen sie teils der Meldepflicht, die über die Handwerkskammer läuft und um diese ausführen zu dürfen, muss der Dienstleister sich für die entsprechende Handwerksrolle eintragen lassen.
Außerdem dürfen manche Arbeiten nur von Fachleuten erledigt werden, die alle nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Meisterausbildung erlernt und in einer erfolgreichen Meisterprüfung dazu unter Beweis gestellt haben.
Was, wenn Ihr Hausmeister bei Arbeiten außerhalb seiner Aufgabengebiete erwischt wird?
Ignoriert Ihr Hausmeister die gesetzlichen Bestimmungen, ist das, je nach Art der Tätigkeit, ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz.
Wenn Ihr Hausmeister ohne die nötigen Voraussetzungen mit den Aufgabengebieten wirbt, verstößt er außerdem gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, weil er sich so gegenüber der Konkurrenz einen unerlaubten Vorteil verschaffen kann. Das bedeutet für Sie als Kunde, Vermieter oder Mieter am Ende schlichtweg eine Irreführung, weil so vorgegaukelt wird, dass Ihr Hausmeister die zusätzliche Ausbildung und den Handwerksrolleneintrag schon in der Tasche hat. Natürlich kann das Ihr Hausmeister tatsächlich alles haben, dann darf er auch entsprechend seiner Voraussetzungen, mehr als reine Hausmeistertätigkeiten verrichten.
Manchmal sollte man den Spruch „Ehrlich währt am längsten" doch einmal mehr beherzigen. Das kann Geld, Zeit und Nerven sparen.
Sämtliche Hausmeistertätigkeiten im Haus und auf dem Gelände ringsum, übernehmen im Raum Nürnberg, Fürth und Erlangen der Hausmeisterservice der Achleitner Gebäudedienste. Fragen und Buchungen können Sie uns am einfachsten direkt per Telefon oder schriftlich online zukommen lassen.
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