Schnee räumen Teil II

Zuerst muss der Schnee weg, aber wohin damit?

Der weggeschippte Schnee hat auf keinen Fall etwas auf der Fahrbahn oder auf vorhandenen Radwegen zu suchen, das gefährdet unnötig den reibungslosen Verkehrsfluss. Haltestellen, Kreuzungen, Wasserrinnen und Gullys müssen ebenso wie Hydranten frei zugänglich sein. Auch oberirdische Gewässer sind tabu, da das Abladen von Räumschnee dort, laut Wasserrechtsgesetz, in Deutschland verboten ist. Denn der abtransportierte Schnee kann so nicht nur ökologische Schäden im Lebensraum Wasser verursachen, auch gefährliche Überschwemmungen sind möglich.
Stattdessen muss Ihr Vorgarten herhalten, wenn einer vorhanden ist oder beispielsweise eine Parkfläche, die Sie am besten gemeinsam mit anderen Mietern oder Anliegern absprechen sollten.
Ist der Gehweg breit genug, kann der geräumte Schnee an der Seite des Gehweges, die zur Straße hinzeigt oder an der Grenze zwischen Fahrbahn und Gehweg aufgeschichtet werden. Dieser kleine Schneewall kann den Schnee vom Gehweg fernhalten, den der Schneepflug von der Straße wegschiebt.
Damit Passanten auch mit Kinderwagen oder Gehhilfe gefahrlos aneinander vorbei kommen soll der Durchgang für Fußgänger mit Schneeschippe, Schaufel oder beispielsweise Schneebesen auf dem Gehweg oder am Rand der Fahrbahn auf 1,20 bis 1,50 Meter breit freigelegt werden, je nach regionalen Vorschriften.

Womit können Sie nach dem Schneeräumen streuen?

Nur, wo es keine andere Möglichkeit gibt, die sichere Benutzung der Wege zu gewährleisten ist Tausalz erlaubt. Dann immer darauf achten, so wenig wie möglich und nicht mehr als nötig zu verwenden.
Grundsätzlich ist Streusalz auf öffentlichen Wegen für Privatpersonen aber verboten, weil es Tieren und Pflanzen schadet und das Grundwasser belastet. Ebenso heißt es mancherorts Finger weg von den aufgestellten Streugutbehältern, denn die sind teils nur noch für den städtischen Winterdienst vorgesehen.
Sie als Vermieter oder Mieter müssen als zuständige Schneeschieber selbst für Ihren Vorrat an Streumaterial sorgen. Zulässig sind insbesondere ökologische, abstumpfende Streumittel wie grober Sand, Granulat, Blähton, Asche oder Splitt. Da gibt es regional ebenso unterschiedliche Vorgaben.

Sie sehen, ganz schön viel Stoff – nicht zum Anziehen, sondern zu beachten, wenn es mit dem Winterdienst klappen soll. Damit Sie den Winter genießen können, hilft Ihnen das Team der Achleitner Gebäudedienste Ihren winterlichen Pflichten nachzukommen und kümmert sich im Raum Nürnberg, Fürth und Erlangen um einen reibungslosen Winterdienst für Ihr Mietshaus, für Ihr Geschäft oder für Ihr Gewerbegrundstück.

Bildquelle: wellingten/px

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