Schnee räumen

Das neue Jahr ist da und vielleicht auch bald der lang ersehnte Schnee.
Dann heißt es Schneeschippen statt Fitnessstudio. Wegen des Corona-Lockdowns sind leider nicht nur Fitnessstudios geschlossen. Wenn Sie sich noch an Ihre letzte ordentliche Schneeräumaktion erinnern können, wissen Sie vielleicht, dass Schneeschaufeln Sie auch ganz schön ins Schwitzen bringen kann, trotz Minusgraden.
Aber das Schneeräume soll in erster Linie der Sicherheit im Straßenverkehr und im Alltag dienen, der Fitnessfaktor ist da nur ein positiver Nebeneffekt.
Damit Sie beim Schneeschippen nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten, haben wir die wichtigsten Fragen für Sie hier beantwortet.

Wer ist wo für die Schneeberäumung verantwortlich?

Die Stadt kümmert sich um die Straßen und räumt auch öffentliche Plätze und Gehwege ohne angrenzende Privatgrundstücke. Nebenstraßen werden bei zu viel Schneeniederschlag leider manchmal hinten angestellt und bleiben teils sogar länger ungeräumt.
Grenzt ein öffentlicher Gehweg oder eine öffentliche Straße ohne Fußweg an ein Grundstück in Privatbesitz, sind Grundstücksbesitzer, Hauseigentümer oder Mieter zum Winterdienst verpflichtet. Und auch wenn Ihr Fitnessstudio wegen des Lockdowns nicht öffnen darf, als Gewerbetreibender oder Ladeninhaber müssen auch Sie die angrenzenden öffentlichen Wege im Winter für Fußgänger sicher begehbar machen.
Als Mieter erfahren Sie in Ihrem Mietvertrag, ob Sie ran müssen, um die entsprechenden Wege schnee- und eisfrei zu halten.
Sind Sie, egal ob Grundstückseigentümer oder Mieter, aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Urlaubsreise nicht selbst zum regelmäßigen Entfernen von Schnee und Eis in der Lage, müssen Sie Ersatz organisieren. Das können Nachbarn, Familienmitglieder oder ein Hausmeister sein. Auch externe Unternehmen bieten Rundum-Sorglos-Pakete für den Winterdienst an.
Denken Sie beim Schneetreiben auch an die Gefahr von oben, denn Schneemassen auf dem Dach und Eiszapfen sollten auch lieber entfernt werden, bevor sie für Passanten oder das Gebäude gefährlich werden.

Wann muss Schnee und Eis von den Wegen entfernt werden?

Prinzipiell ist es nachvollziehbar, dass die Wege frei sein müssen, wenn sie am häufigsten genutzt werden. Das ist im Regelfall tagsüber. Per Satzung ist die tägliche Zeit für sicher begehbare Wege im Winter von 7 Uhr bis 20 Uhr festgelegt. Das heißt nicht 7 Uhr mit dem Schneeschippen und Streuen beginnen, sondern um diese Zeit damit fertig sein und bei Bedarf mehrmals täglich räumen. Die Zeit variiert regional und mancherorts dürfen die Schneeschieber an Wochenenden und Feiertagen etwas länger schlummern.

Wir kennen alle Feinheiten rund um Schnee und wohin damit erklären wir Ihnen nächste Woche. Schneeräumen? Dann einfach bei Achleitner für Nürnberg, Fürth und Erlangen anfragen – wir machen für Sie Winterdienst.

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