Fehler bei der Gebäudereinigung

Einige schwerwiegende Folgen, welche Geschäftsführer bei mangelnder Hygiene in ihrer Steuerkanzlei erwarten, haben wir im letzten Beitrag aufgezeigt. Hier erfahren Sie, was Unternehmen außerdem droht, wenn die Gebäudereinigung in einer Steuerkanzlei nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Fehler bei der Gebäudereinigung fördern Schimmel und Ungeziefer

Den umgekippten Kaffee grad übersehen, einen Abfalleimer am Arbeitsplatz in der Steuerkanzlei leider vergessen. Oder heute keine Zeit das zu entsorgen, morgen wohl auch nicht. Bei solchen hochsommerlichen Temperaturen, wie aktuell, fallen nicht geleerte und nachlässig gereinigte Mülleimer sehr rasch durch ihren unangenehmen Geruch auf. Ebenso bei anderen schlecht oder gar nicht beseitigten Verschmutzungen in Steuerkanzleien. Das Problem bei vernachlässigter Hygiene in Steuerkanzleien, Essensreste locken Ungeziefer an und in organischen Verschmutzungen bilden sich bald Keime und Schimmelpilze. Dies ist alles andere als der Gesundheit am Arbeitsplatz im Steuerbüro zuträglich. Ebenso können durch mangelnde Ordnung und Sauberkeit verursachte Schädlinge und Schimmelsporen die Mitarbeiter gefährden und wichtige Dokumente sowie Arbeitsgeräte oder Inventar einer Steuerkanzlei zerstören. Schimmel entfernen zu lassen und professionelle Schädlingsbekämpfung für Steuerkanzleien schlagen zusätzlich mit hohen Kosten zu Buche.

Mangelhafte Hygiene vermiest das Klima am Arbeitsplatz in Steuerbüros

Ein Unternehmen wirbt mit guter Luft, die gute Laune macht. Tatsächlich hat der Raumduft Auswirkungen auf die Produktivität von Mitarbeitern. Angestellte einer Steuerkanzlei arbeiten wesentlich ineffizienter, wenn die Raumluft ein dreckiges, unangenehmes Gefühl hinterlässt. Eine schlecht umgesetzte Gebäudereinigung in Steuerbüros, ebenso die falschen Reinigungsmittel, tragen zu schädlicher Geruchsbildung bei. Empfindliche Nasen wissen genau, was damit gemeint ist. Stimmt die Hygiene in Steuerkanzleien nicht, schlägt sich dies schnell auf die Raumluft und die produktive Arbeit in den Innenräumen nieder. Ebenso bremst unübersehbare Unordnung in einer Steuerkanzlei die produktive Arbeit von Angestellten aus. Das sogar wissenschaftlich bewiesen.

Imageschaden aufgrund fehlerhafter Gebäudereinigung in Steuerkanzleien

Im Grunde ist das mit den Steuerkanzleien, wie mit Zahnärzten. Man mag sie nicht, aber man muss trotzdem immer wieder hin. Unbeliebt zu sein erfordert einiges an Arbeit, damit sich Kunden und Geschäftspartner gerne auf einen einlassen. Auch der Mangel an Arbeitskräften wird bei schlechter Hygiene in den betroffenen Steuerkanzleien nicht besser. Dass Menschen bevorzugt negatives Feedback über Unternehmen verbreiten, kommt erschwerend hinzu. Kunden und Geschäftspartner, welche mehrfach schlechte hygienische Bedingungen in einer Steuerkanzlei vorfinden, können damit langfristig das Image von Unternehmen ankratzen. Dem Imageschaden hängen zusätzlich finanzielle Einbußen an. Schlechte Kritik und Umsatzverluste lassen sich einfach vermeiden, sofern sich fähiges Reinigungspersonal um die Sauberkeit in Steuerkanzleien kümmert.

Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung von Regeln zur Hygiene

Neben Gefahren für die Gesundheit von Mitarbeitern, Kunden und Partnern sowie Umsatzeinbußen bringen Hygienemängel in Steuerkanzleien weitere Probleme mit. Diese können teure Konsequenzen zur Folge haben. Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in der Arbeitsstättenverordnung (ArStättV) sind sämtliche erforderliche Hygienemaßnahmen für Steuerkanzleien und weitere Bürogebäude genau vorgeschrieben. Missachten Geschäftsführer sowie Hygienebeauftragte im Unternehmen diese Hygienevorschriften, können Hygienekontrollen das aufdecken und rechtliche Schritte gegen nachlässige Unternehmen folgen. Ob die hygienischen Probleme aus den Büroräumen selbst, aus der Büroküche, von Türklinken, Fußboden ab dem Eingangsbereich oder aus den sanitären Anlagen stammen, ist unerheblich. Das Gesetz sieht für missachtete Hygieneregeln in Büroräumen, wie in Steuerkanzleien, empfindliche Strafen vor. Ganz klar, denn die richtige Hygiene und Sauberkeit in Steuerkanzleien soll alle Mitmenschen in diesem Umfeld vor Krankheit und Ekel schützen.

Behalten Sie für Ihre Steuerkanzlei den Überblick über die richtige Hygiene am Arbeitsplatz. Profitieren Sie von unserer fachmännischen Gebäudereinigung für Steuerkanzleien in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Bamberg, Mittelfranken und Umgebung. Mit unseren Profis für Gebäudereinigung sparen sich Vermieter und Firmeninhaber aus allen Branchen Arbeitsausfälle, durch passende Hygiene vermeidbare Krankheiten sowie eine Menge Ärger oder gar Strafen.

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